Versicherungsbedingungen und rechtliche Hinweise

Grundlage des Versicherungsvertrags sind

  • der Online-Antrag,
  • die gesetzlichen Bestimmungen,
  • die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der HISCOX,
  • die KuV24-Datenschutzrichtlinien und
  • die KuV24-Nutzungsbestimmungen.
rechtliche Vertragsgrundlagen

BERATER-BERUFSHAFTPFLICHT (Basis-Modul zur Absicherung von Vermögensschäden)

In den Versicherungsbedingungen Consult by HISCOX sind "Schwarz auf Weiß" - und ohne Klein-gedrucktes - der Versicherungsumfang und die Vertragsbedingungen des unverzichtbar wichtigen Hauptmoduls Ihrer Berufshaftpflichtversicherung geregelt, der Absicherung von Vermögensschäden. 
Als "offene Deckung" transparent, klar und fair.

Versicherungsbedingungen Consult by Hiscox

+ Besondere Deckungsvereinbarungen für das Modul BERATER-BERUFSHAFTPFLICHT (Vermögensschaden-Haftpflicht)

In Abänderung bzw. Ergänzung der Consult by Hiscox Berufs-/ Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Bedingungen 02/2019 wird Folgendes vereinbart:

Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:

2.1.1.letzter Absatz, für Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-
oder Datenschutzvereinbarungen bzw. -erklärungen
€ 300.000
2.2.1.Ausfall von Repräsentanten oder Beratern in Schlüsselpositionen /Key Man Cover€ 300.000
2.2.2.Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung€ 300.000
2.2.3.Reputationsschäden€ 300.000
2.2.4.Projektkosten- und -honorarersatz€ 300.000
2.2.5.Vertrauensschäden€ 300.000
2.2.6.Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website€ 300.000
2.2.7.Kosten strafrechtlicher Verteidigung€ 300.000
2.2.8.Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen€ 300.000

Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

+ Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten als IT- UND TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN

Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche wegen folgender Tätigkeiten eines Telekommunikationsoder IT-Unternehmens:

  • Handel mit Soft- und Hardware;
  • Modifizierung und Implementierung von Software;
  • Beratung, Schulung, Analyse;
  • Internet-Providing-Dienste;
  • Webdesign und Webpflege;
  • Betrieb von Rechenzentren;
  • Datenerfassung und Datenbearbeitung;
  • Einrichtung und Organisation von Netzwerken. 

Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss. 
Für die Tätigkeiten als IT- und Telekommunikationsunternehmen wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz gewährt für

  • Ansprüche wegen Produktfehlern (z. B. Hardware, Software), die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Dritten (z. B. Hersteller oder Lieferant) liegen, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch gegen diesen Dritten verzichtet hat,
  • Ansprüche wegen des Ausfalls oder der mangelhaften Bereitstellung von Internetproviding- oder Telekommunikations-Dienstleistungen durch Dritte sowie der Bereitstellung von Gebäuden, Räumlichkeiten oder technischer Infrastruktur (z. B. Wasser- und Stromlieferanten) durch Dritte, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch gegen diesen Dritten verzichtet hat;
  • Ansprüche wegen Schäden aufgrund energiereicher ionisierender Strahlen (z. B. Strahlen radioaktiver Stoffe) sowie elektromagnetischer Felder.

+ Mitversichert sind zusätzlich MEDIENAGENTURDIENSTLEISTUNGEN

Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Werbeagentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut. Für die Tätigkeiten als Medienagentur wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz gewährt für

  • Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
  • Ansprüche wegen nicht zutreffender Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen;
  • Ansprüche wegen Schäden infolge von Auslobungen, Gewinnzusagen oder der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen;
  • Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.

+ MERGERS & ACQUISITIONS/COMMERCIAL DUE DILIGENCE

Versicherungsschutz besteht auch für die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei

  • Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen;
  • der Unternehmensnachfolge;
  • der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.

In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.

In Ergänzung von Abschnitt A II. der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird kein Versicherungsschutz gewährt für Ansprüche wegen Rechts- oder Steuerberatung.

* OPTION: D&O BAUSTEIN FÜR INTERIMSMANAGER (soweit vereinbart)

Soweit die Tätigkeit Management auf Zeit eine organschaftliche Tätigkeit ist, besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche in diesem Zusammenhang. Für Ansprüche wegen organschaftlicher Tätigkeiten gilt die im Antrag gewählte Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall.

Die Entschädigungsgrenzen sind Teil der Versicherungssumme und werden (insgesamt) maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.

BERATER-BETRIEBSHAFTPFLICHT (Modul zur Absicherung von Personen- und Sachschäden)

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul Betriebshaftpflicht, der Absicherung von Personen- und Sachschäden.

Betriebshaftpflicht by Hiscox

+ Besondere Deckungsvereinbarungen für das Modul BETRIEBSHAFTPFLICHT

In Abänderung bzw. Ergänzung der Betriebs-Haftpflicht by Hiscox, Bedingungen 01/2019 wird Folgendes vereinbart:

RÄUMLCHER GELTUNGSBEREICH USA/KANADA

  1. In Erweiterung von Abschnitt B Ziffer IV. der vereinbarten Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz auch für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
  2. Soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten auf die vereinbarte Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze angerechnet.

CYBERCLEAR START (Modul zur Absicherung von Cyber- und Datenrisiken)

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul CyberClear Start, durch das Sie Ihre Cyber- und Datenrisiken absichern können.

Hiscox CyberClear Start

SACH-INHALT (Modul zur Absicherung Ihres Equipments)

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul Sach-Inhaltsversicherung, durch die Sie Ihre Büroausstattung und Ihr IT-Equipment absichern können.

Sach-Inhalt by Hiscox

Sach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Bedingungen 07/2020

Die Regelung für den Zusatzbaustein "Sach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Bedingungen 07/2020" finden Sie hier:

Sach-Betriebsunterbrechung/ Mehrkostenversicherung by Hiscox Bedingungen 07/2020

+ Besondere Deckungsvereinbarungen für das Zusatz-Modul SACHVERSICHERUNG INKL. ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Diesem Versicherungsvertrag liegen folgende Entschädigungsgrenzen zu Grunde:

Verlust von Bargeld und Wertsachen im Safe*€ 15.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen am Versicherungsort ohne Verschluss€ 3.000
Verlust von Bargeld und Wertsachen unterwegs€ 1.500
Bewegliche elektronische Sachen außerhalb des Betriebsgrundstückes€ 15.000

 

* in einem oder mehreren verschlossenen Safes der Sicherheitsstufe VdS-Grad I/Euronorm I. Dieser Safe muss mindestens 200 kg aufweisen und vorschriftsmäßig mit dem Gebäudemauerwerk oder –boden verankert oder eingemauert sein.

* GEBÄUDE-GLASVERSICHERUNG (soweit vereinbart)

I. Gebäudeverglasung

Versichert ist die fertig eingesetzte oder montierte Gebäudeverglasung die durch Bruch zerstört oder beschädigt wird. Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen und Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen.

II. Leistungen des Versicherers

Der Versicherer ersetzt die notwendigen Reparatur- und Wiederherstellungskosten sowie die Entsorgung und Lieferung der Gebäudeverglasung. Darüber hinaus werden die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten des Versicherungsnehmers ersetzt für Notverschalungen, Notverglasungen und für das Erneuern von Anstrich, Malerei, Schriften und Verzierungen und für das Beseitigen und Wiederanbringen von Schutzgittern, Umrahmungen, Beschlägen.

ALLGEMEINE REGELUNGEN zur IT-Haftpflichtversicherung mit allen Modulen

Hier finden Sie die allgemeinen Regelungen, die für Ihre Berater- und Consult-Haftpflichtversicherung mit allen versicherten Modulen gelten.

Dort können Sie nachlesen, was hinsichtlich der Prämienzahlung,  Anzeigepflichten vor Vertragsschluss, Dauer und Kündigung des Versicherungsvertrages zu beachten ist, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Gerichte und Ansprechpartner für Ihren Versicherungsvertrag zuständig sind.

Allgemeine Regelungen zu Ihrem Versicherungsvertrag

Informationspflicht des Versicherers

Gemäß der Verordnung zu den Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) muss das Versicherungsunternehmen eine Reihe von formalen Angaben über sein Unternehmen und Informationen für den Geschäftsverkehr mit ihm machen sowie Name und Anschrift der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit bekanntgebenDies ist nicht unterhaltsam, aber gesetzeskonform!

HISCOX NET-IT Informationspflichten

Mitteilung des Versicherers

Nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf Ihre so genannten "vorvertraglichen Anzeigepflichten" hinweisen, um im Fall einer Anzeigepflichtverletzung seine Rechte geltend machen zu könnenFür Sie ist wichtig, die "Spielregeln" zu kennen.

HISCOX Mitteilung § 19 Abs. 5 VVG

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