Sind auch meine eigenen Schäden mitversichert, die ich selbst erleiden kann (Eigenschäden)?

Ja, für bestimmte Versicherungsschäden die Sie selbst erleiden können erhalten Sie ein Entschädigungsleistung im Rahmen der Berater-Haftpflichtversicherung.

Diese Leistungserweiterungen werten den Versicherungsschutz gegenüber anderen Versicherungskonzepten am Markt deutlich auf. Sinn einer integrierten Eigenschadenversicherung ist die Reduzierung des unternehmerischen Risikos und der Ausgleich des selbst erlittenen finanziellen Schadens. Die Haftpflichtversicherung schließt solche Umstände üblicherweise aus.

Dies trifft für folgende beitragsfrei mitversicherte Eigenschäden zu:

  • Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen
  • Ausfall von Repräsentanten oder Beratern in Schlüsselpositionen (Key Man Cover)

    Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung

  • Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen

  • Kosten strafrechtlicher Verteidigung

  • Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website durch Dritte

  • Vertrauensschäden, verursacht durch ein vorsätzliches Vermögensdelikt durch Angestellte oder freie Mitarbeiter (z.B. Betrug, Unterschlagung, Untreue, etc.)

  • Honorarersatz nach berechtigter außerordentlicher Kündigung des Auftraggebers

  • Projektkostenersatz nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers

  • Reputationsschäden

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