Welche Aufgaben erfüllt die Berater-Haftpflichtversicherung?

  1. Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
  2. Bei begründetem Anspruch, Zahlung des Schadens (bis zur vereinbarten Deckungssumme abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung).
  3. Abwehr unberechtigter Ansprüche, d.h. der Versicherer führt für den Unternehmensberater-Experten einen haftungsrelevanten Rechtsstreit und übernimmt anfallende Verfahrenskosten (sog. passiver Rechtsschutz).
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