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- Nein, durch die sogenannte offene Deckung (All-Risk-Deckung) der Berater-Haftpflichtversicherung gibt es keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für nach Vertragsschluss neu hinzugekommene Consulting-Tätigkeiten, sofern diese nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
- Somit müssen neue Beraterverträge und Tätigkeiten auch nicht dem Versicherer sofort gemeldet werden. Es reicht aus, dass im Rahmen der Online-Jahresmeldung (Änderungsanzeige) die angeforderten Fragen beantwortet werden. Sie sind nicht verpflichtet, weitere Informationen, die über die Online-Jahresmeldung hinausgehen dem Versicherer oder uns mitzuteilen.
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