Ist es ratsam, einen langfristigen Vertrag z.B. über 3 Jahre abzuschließen?

  • Sie können die Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater, Personalberater und Interimsmanager zwischen einer Vertragslaufzeit von 1 oder 3 Jahren wählen.
  • Wird der Versicherungsvertrag für eine Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen, gewährt der Versicherer einen Laufzeit-Rabatt in Höhe von 10 Prozent. Durch diesen Beitragsvorteil ist dann eine reguläre Kündigung zwar erst zum Ende des Dreijahreszeitraums möglich. 
  • Bei vorzeitiger Geschäftsaufgabe oder Beendigung der selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit (z.B. bei Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis)  kann der Versicherungsvertrag wegen Wegfall des Versicherungsrisikos aber dennoch durch außerordentliche Kündigung beendet werden. In diesem Fall wird sogar der zu viel bezahlte Beitrag für den Rest des Versicherungsjahres anteilig zurückerstattet.
  • Beitragsnachzahlungen wegen der dann effektiv kürzeren Laufzeit oder Strafzahlungen werden vom Versicherer in diesem Zusammenhang nicht gefordert.
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