Was bedeutet Maximierung der Versicherungssumme?

Grundsätzlich stehen die Versicherungssummen je Schadenfall in der Berater-Haftpflicht zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für ALLE Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte oder auf das Dreifache der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache bzw. 3-fache Maximierung).

Beispiel: Vereinbarte Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden 3,0 Mio. € (3-fach maximiert)
Dann zahlt der Versicherer pro Schaden max. 3,0 Mio. €. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 9,0 Mio. €.

Bei der hier angebotenen Berater-Haftpflichtversicherung von KuV24-berater besteht für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden beitragsfrei eine 3-fache Maximierung der Versicherungssumme.

Zurück zu FAQ – Häufige Fragen