Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist eine besondere Art der betrieblichen- bzw. beruflichen Haftpflichtversicherung. Sie trägt dem reinen Vermögensschadenrisiko bestimmter Berufsgruppen wie z.B. von Rechtsanwälten, Wirtschaftprüfern, Notaren und Versicherungsmaklern Rechnung.

Z.B. wird ein Rechtsanwalt von seinem Mandanten dafür „haftpflichtig" gemacht, weil versäumt wurde, wichtige Unterlagen bei Gericht fristgerecht einzureichen.

Für Anwälte, Steuerberater und Versicherungsmakler (ab Mai 2007) ist die Vermögensschadenhaftpflicht in Deutschland eine Pflichtversicherung.

Aber auch für andere beratende Berufe z.B. in der Unternehmensberatung, im Consultingbereich, für Personalberater, Trainer und Interim-Manager spielt die Vermögensschadenversicherung eine wichtige Rolle.

(Reine bzw. echte) Vermögensschäden sind das idealtypische Risiko eines Beraters. Daher ist eine reine Vermögensschadenversicherung einer der wichtigsten Bausteine einer soliden Unternehmensberater-Haftpflichtversicherung.

Siehe auch

Echter/reiner Vermögensschaden

Unechter Vermögensschaden

Betriebshaftpflicht

Berufshaftpflicht

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