Vermögensschaden, reiner/ echter

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

In den Versicherungsbedingungen für die Berater-Haftpflicht werden die Vermögensschäden so beschrieben:
"Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Als Vermögensschaden gilt auch der Verlust, die Veränderung oder Blockade
elektronischer Daten."

Siehe auch

unechter Vermögensschaden

Vermögensschadenhaftpflicht

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