Leistungsanspruch nach Verstoß-Prinzip

Im Gegensatz zum "Claims-made-Prinzip" tritt hier der Versicherungsfall bereits durch den Verstoß ein, der Haftpflichtansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Folge haben kann.

Da der Schadensfall in den versicherten Zeitraum fallen muss, um die Versicherungsleistung zu gewährleisten, ist es für den Versicherten von großer Wichtigkeit, welches der beiden Leistungsprinzipien bei seinem Versicherungs-Vertrag zur Anwendung kommt.

Im Falle des Verstoß-Prinzips muss die Verletzung im Vertragszeitraum erfolgt sein, unabhängig davon, wann die tatsächliche Inanspruchnahme erfolgt.

Beim "Claims-made-Prinzip" hingegen kommt es auf den Zeitpunkt der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (“claims”) an.

Siehe auch

Claims-Made-Prinzip

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