Mergers & Acquisitions (M&A) in der Beraterhaftpflichtversicherung

merger & acquisitions

Wer als Unternehmensberater im M&A Tätigkeitsfeld Consultingleistungen erbringt ist besonderen Haftungsansprüchen ausgesetzt.

Gerade bei Due Diligence-Prüfungen sind die Erwartungshaltungen beim Käufer und Verkäufer enorm hoch.

Versicherungsschutz besteht beitragsfrei und ohne besondere Beantragung über unser Sonderkonzept auch für die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei

  • Kauf von Unternehmen und Unternehmensteilen
  • Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen,
  • der Unternehmensnachfolge,
  • der Ermittlung des Kapitalbedarfs
  • der Entwicklung von Finanzierungskonzepten
  • der Kapitalbeschaffung.

In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von  Unternehmen und Unternehmensteilen.

Wichtig: kein Sublimit

Die gewählte Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht in unseren Paketlösungen oder als individueller Schutz, steht Ihnen auch für den Mergers & Acquisitions-Bereich voll zur Verfügung (3-fache Maximierung) und kann bis zu 3,0 € Mio. Versicherungssumme betragen.