Gilt deutsches Recht für die Beraterhaftpflichtversicherung?

Ja, auch wenn der Risikoträger aus dem angelsächsischen stammt, gilt uneingeschränkt deutsches Recht.

  • Der Beraterhaftpflichtversicherung – einschließlich der Verhandlungen vor Abschluss – liegt deutsches Recht zugrunde. Vertragssprache ist Deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen, KuV24-berater und dem Versicherer in Deutsch.

  • Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  • Klagen gegen die Versicherungsgesellschaft können Sie bei dem Gericht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht am Geschäftssitz des Versicherers anhängig machen.

  • Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum EWG ist, oder ist Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
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