Gilt der Versicherungsvertrag zur Consulthaftpflicht auch bei einer Umfirmierung?

Ja, bei einer Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GbR, GmbH, UG oder andere Rechtsform gilt der Versicherungsvertrag mit den selben Beiträgen weiter.

Aufgrund der Umfirmierung wird der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer geändert. Für diesen sogenannten Versicherungsnehmerwechsel ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und ggf. die neue Bankverbindung per Mail an info@KuV24-berater.de mitteilen oder die Stammdaten selbst im Kundenbereich myKuV24 aktualisieren.

Sie erhalten dann von uns umgehend einen aktuellen Versicherungsschein sowie eine neutrale zweisprachige Versicherungsbestätigung für Ihren Auftraggeber zu Ihrer Berater- und Consulthaftpflichtversicherung.

Der mitversicherte Personenkreis (wer ist versichert?) bei KuV24-berater ist sehr umfassend. Versicherungsschutz besteht laut Versicherungsbedingungen nicht nur für Sie selbst, sondern auch für

  • Mitglieder der Geschäftsführung (z.B. Geschäftsführer, Inhaber, Vorstand)
  • angestellte Mitarbeiter
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen (z.B. Subunternehmer), Praktikanten und Werksstudenten
  • Subunternehmer (Mitversichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die durch einen vom Versicherungsnehmer beauftragten Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht dieser Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen, soweit diese keine mitversicherten Personen sind). 
  • in den Betrieb eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden (z.B. Freelancer, Freiberufler, freiberufliche Berater)
  • Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen im Inland, sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums ohne namentliche Nennung.
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