Warum gibt es Ausschlüsse in der Berater-und Consulting-Haftpflicht?

Ausschlüsse und Einschränkungen im Versicherungsumfang sind und bleiben notwendiges Übel in der Vertragsgestaltung mit Versicherungsgesellschaften im Allgemeinen um die Versicherungsbeiträge bezahlbar zu halten.

Würde eine Gesellschaft eine Versicherung ohne jegliche Einschränkungen des Deckungsumfangs anbieten, wären die Versicherungsbeiträge exorbitant hoch und kein Consulting-Experte oder Unternehmensberater wäre bereit, diese zu bezahlen.

Die relevanten und wenigen Versicherungsausschlüsse bei der Berater-Haftpflicht finden Sie in den Versicherungsbedingungen klar, verständlich und transparent (grau unterlegt) aufgelistet.

Trotzdem bietet die Berater-Haftpflicht über die sogenannte offene Deckung einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz an.

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