Versicherungsbedingungen und rechtliche Hinweise

Grundlage des Versicherungsvertrags sind

  • der Online-Antrag,
  • die gesetzlichen Bestimmungen,
  • die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen der HISCOX,
  • die KuV24-Datenschutzrichtlinien und
  • die KuV24-Nutzungsbestimmungen.
rechtliche Vertragsgrundlagen

BERATER-BERUFSHAFTPFLICHT (Basis-Modul zur Absicherung von Vermögensschäden)

In den Versicherungsbedingungen Consult by HISCOX sind "Schwarz auf Weiß" - und ohne Klein-gedrucktes - der Versicherungsumfang und die Vertragsbedingungen des unverzichtbar wichtigen Hauptmoduls Ihrer Berufshaftpflichtversicherung geregelt, der Absicherung von Vermögensschäden. 
Als "offene Deckung" transparent, klar und fair.

Versicherungsbedingungen Consult by Hiscox

Besondere Deckungsvereinbarungen für das Modul Vermögensschaden-Haftpflicht

Assistanceleistungen

Hiscox Business Academy – Inhalte und Termine unter hiscox.de/business-academy
Ihr persönlicher Log-In über hiscox.de/business-academy-login mit Ihrer Versicherungsscheinnummer

Besondere Deckungsvereinbarungen für das Modul Vermögensschaden-Haftpflicht

In Ergänzung der Consult by Hiscox Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung), Bedingungen 01/2019 wird Folgendes vereinbart:

Mitversichert sind zusätzlich Tätigkeiten als IT- UND TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN

  • Handel mit Soft- und Hardware;
  • Modifizierung und Implementierung von Software;
  • Beratung, Schulung, Analyse;
  • Internet-Providing-Dienste;
  • Webdesign und Webpflege;
  • Betrieb von Rechenzentren;
  • Datenerfassung und Datenbearbeitung;
  • Einrichtung und Organisation von Netzwerken.

Dies gilt auch für Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.

Für die Tätigkeiten als IT- und Telekommunikationsunternehmen wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz gewährt für

  • Ansprüche wegen Produktfehlern (z. B. Hardware, Software), die ausschließlich im Verantwortungsbereich eines Dritten (z. B. Hersteller oder Lieferant) liegen, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch gegen diesen Dritten verzichtet hat,
  • Ansprüche wegen des Ausfalls oder der mangelhaften Bereitstellung von Internetproviding- oder Telekommunikations-Dienstleistungen durch Dritte sowie der Bereitstellung von Gebäuden, Räumlichkeiten oder technischer Infrastruktur (z. B. Wasser- und Stromlieferanten) durch Dritte, soweit der Versicherungsnehmer aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf seinen Regressanspruch gegen diesen Dritten verzichtet hat;
  • Ansprüche wegen Schäden aufgrund energiereicher ionisierender Strahlen (z. B. Strahlen radioaktiver Stoffe) sowie elektromagnetischer Felder.

Mitversichert sind zusätzlich MEDIENAGENTURDIENSTLEISTUNGEN

Versicherungsschutz besteht auch für Tätigkeiten in der Werbebranche, insbesondere als Werbeagentur, Public-Relations-Agentur, Marketing-Agentur, Grafik-Designer, Web-Designer oder Marktforschungsinstitut.

Für die Tätigkeiten als Medienagentur wird in Ergänzung der vereinbarten Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz gewährt für:

  • Ansprüche wegen Veröffentlichungen verfassungsfeindlicher, rassistischer oder antisemitischer Inhalte;
  • Ansprüche wegen nicht zutreffender Vorhersagen oder Berechnungen hinsichtlich in Aussicht gestellter Gutscheine, Rabatte oder sonstiger Gewinne in der Werbung, bei Preisausschreiben oder sonstigen Glücksspielen;
  • Ansprüche wegen Schäden infolge von Auslobungen, Gewinnzusagen oder der Organisation oder des Ausrichtens von Preisausschreiben, Lotterien oder sonstigen Glücksspielen;
  • Ansprüche wegen der Umsetzung/Ausführung von Direktmailing- und Lettershop-Services.

 

MERGERS & ACQUISITIONS/COMMERCIAL DUE DILIGENCE

Versicherungsschutz besteht auch für die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei

  • Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen;
  • der Unternehmensnachfolge;
  • der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.

In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.

In Ergänzung von Ziffer II. der vereinbarten Versicherungsbedingungen wird kein Versicherungsschutz gewährt für Ansprüche wegen
Rechts- oder Steuerberatung.

BERATER-BETRIEBSHAFTPFLICHT (Modul zur Absicherung von Personen- und Sachschäden)

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul Betriebshaftpflicht, der Absicherung von Personen- und Sachschäden.

Betriebshaftpflicht by Hiscox

CYBERCLEAR START (Modul zur Absicherung von Cyber- und Datenrisiken)

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul CyberClear Start, durch das Sie Ihre Cyber- und Datenrisiken absichern können.

Hiscox CyberClear Start

SACH-INHALT (Modul zur Absicherung Ihres Equipments)

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen zum Modul Sach-Inhaltsversicherung, durch die Sie Ihre Büroausstattung und Ihr IT-Equipment absichern können.

Sach-Inhalt Allgefahren by Hiscox Bedingungen 07/2020

ALLGEMEINE REGELUNGEN zur IT-Haftpflichtversicherung mit allen Modulen

Hier finden Sie die allgemeinen Regelungen, die für Ihre Berater- und Consult-Haftpflichtversicherung mit allen versicherten Modulen gelten.

Dort können Sie nachlesen, was hinsichtlich der Prämienzahlung,  Anzeigepflichten vor Vertragsschluss, Dauer und Kündigung des Versicherungsvertrages zu beachten ist, welche Rechtsgrundlagen gelten, welche Gerichte und Ansprechpartner für Ihren Versicherungsvertrag zuständig sind.

Allgemeine Regelungen zu Ihrem Versicherungsvertrag

Informationspflicht des Versicherers

Gemäß der Verordnung zu den Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) muss das Versicherungsunternehmen eine Reihe von formalen Angaben über sein Unternehmen und Informationen für den Geschäftsverkehr mit ihm machen sowie Name und Anschrift der für ihn zuständigen Aufsichtsbehörde mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit bekanntgebenDies ist nicht unterhaltsam, aber gesetzeskonform!

HISCOX NET-IT Informationspflichten

Mitteilung des Versicherers

Nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer Sie vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf Ihre so genannten "vorvertraglichen Anzeigepflichten" hinweisen, um im Fall einer Anzeigepflichtverletzung seine Rechte geltend machen zu könnenFür Sie ist wichtig, die "Spielregeln" zu kennen.

HISCOX Mitteilung § 19 Abs. 5 VVG

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