Wer ist alles bei der Berater-Haftpflicht mitversichert?

  • Mitglieder der Geschäftsführung
  • angestellten Mitarbeiter
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, Praktikanten und Werksstudenten
  • in den Betrieb eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden
  • Tochtergesellschaften im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (UK) ohne weitere Nennung
  • Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Zweigstellen außerhalb des EWR / UK, soweit diese im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.
  • beauftragte Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen
    (nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht dieser Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen)
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