Welchen Sinn hat der Einschluss des D&O Zusatzbausteins in der Beraterhaftpflichtversicherung?

  • Bedingungsgemäß ist das Interim Management bzw. das Management auf Zeit im Rahmen der Beraterhaftpflicht-Versicherungsbedingungen bei KuV24-berater beitragsfrei mitversichert. Gemeint ist hier das Treffen von Entscheidungen an Stelle des Auftraggebers im Rahmen Ihrer Beratertätigkeit.
  • Werden von Ihnen organschaftliche Tätigkeiten als bestelltes, stellvertretendes oder faktisches Mitglied der Leitungsorgane (z.B. Vorstand, Geschäftsführer) und der Kontrollorgane (z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat) ausgeübt, so sind über den D&O-Zusatzbaustein für Interimsmanager auch Ansprüche aus organschaftlicher Tätigkeit bis zu einer Entschädigungsgrenze von € 500.000,00 mitversichert. Eine besondere Selbstbeteiligung für diese Ergänzung gibt es nicht.

Tipp: auch Interim Manager haften für Pflichtverletzungen mit Ihrem gesamten privaten Vermögen für Schadenersatzansprüche aus Pflichtverletzungen im Rahmen Ihrer organschaftlichen Tätigkeiten. Sind Sie als Manager auf Zeit in Organfunktion, empfehlen wir den Zusatzbaustein mit zu beantragen. Ein nachträglicher Einschluss dieser (kostenpflichtigen) Leistungserweiterungen ist jederzeit formlos möglich.

(Pflichtverletzungen stellen ein Fehlverhalten der beruflichen Tätigkeit der Organe, verursacht durch ein Organisations-, Auswahl- oder Überwachungsverschulden dar.)

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