Was sind Personen-, Sach- und Vermögensschaden?

Personenschaden

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) definieren einen Personenschaden als ein Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat.

Der Tod ist durch den Eintritt des Hirntodes, das bedeutet den nicht rückgängig zu machenden Funktionsausfall des Gehirns, definiert.

Ein von Außen kommender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit wird als Körperverletzung bezeichnet. Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, sofern ein anormaler körperlicher Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.

Sachschaden

Als Sachschaden im Sinne der Haftpflichtversicherung versteht man die Substanzschädigung oder Vernichtung von Sachen. Nicht als Sachschaden gilt hingegen das Abhandenkommen von Sachen. 

Vermögensschaden

Als Vermögensschaden bezeichnet man Situationen bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Dabei wird zwischen "echten" Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als "unechten" Vermögensschäden unterschieden.

  1. Echter Vermögensschaden
    Im Rahmen einer Firmengründungsberatung versäumte der Berater auf staatliche Förderprogramme hinzuweisen. Als der Gründer den Fehler bemerkte, reichte er umgehend die notwendigen Anträge ein. Doch da die Frist bereits abgelaufen war, wurde der Antrag abgelehnt. Die nicht erhaltenen Förderungen stellen einen finanziellen Nachteil beim Unternehmer dar.  Der finanzielle Verlust ist ein (echter) Vermögensschaden.
  2. Unechter Vermögensschaden (Personen-/Sachfolgeschaden)
    Beim Sachfolgeschaden hingegen entsteht der Vermögensschaden erst aufgrund der Beschädigung einer Sache: Auf einer Seminarveranstaltung wird das Notebook eines Seminarteilnehmers beschädigt. Ein Zugriff und die weitere Verwendung der abgespeicherten Daten ist nicht mehr möglich. Es kommt zu einem (unechten) Vermögensschaden. 

Die Berater-Haftpflichtversicherung von KuV24-berater deckt alle drei Schadenarten umfassend ab.

Für die wichtige Absicherung von Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz bis zu 3,0 € Mio. (und auf individuelle Anfrage kann ein noch höherer Schutz mit ergänzenden Angaben unkompliziert beantragt werden).

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