Was bedeutet passiver Rechtsschutz (Abwehrfunktion)?

Aufgabe des passiven Rechtsschutzes ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen durch die Versicherungsgesellschaft gegen den Anspruchsteller.

Unter passivem Rechtsschutz im Rahmen der Berater-Haftpflichtversicherung versteht man, dass der Versicherer für den Unternehmensberater und Consulting-Experten einen Rechtsstreit führt, wenn Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, gegen ihn gestellt werden. Dabei übernimmt der Haftpflichtversicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten.

Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass den Berater ein Verschulden trifft, begleicht der Versicherer darüber hinaus auch den Schaden im versicherten Umfang.

Die Abwehr unbegründeter Ansprüche spielt im Consulting-Bereich eine zentrale Rolle. Gerade im Bereich Beratungsverschulden bietet das KuV24-berater-Konzept umfassenden Abwehrschutz.

Wird gegen den Unternehmensberater wegen einem Strafverfahren ermittelt, so ersetzt der Versicherer die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten eines Strafverteidigers, einschließlich der Kosten eines Verfahrens, mit dem gegen eine gerichtliche Vorladung des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorgegangen wird (Straf-Rechtsschutz).

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