Claims-Made-Prinzip

Das Claims-Made-Prinzip wird auch als Anspruchserhebungsprinzip bezeichnet und definiert den Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

Das Claims-Made-Prinzip ist sehr häufig bei D&O-Policen anzutreffen.

Das Claims-Made-Prinzip bedeutet, dass die Leistungspflicht des Versicherers erst durch die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen und nicht bereits durch das Fehlverhalten der versicherten Personen ausgelöst wird. Vom Versicherungsschutz nicht erfasst sind also Handlungen, die zwar noch während des Versicherungszeitraums begangen, aber erst nach Kündigung der Versicherung (ggf. innerhalb der Nachmeldefrist) geltend gemacht wurden.

Siehe auch

Verstoß-Prinzip

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