Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen wird in Deutschland auch als D&O-Versicherung bezeichnet, wobei diese Bezeichnung aus dem Amerikanischen kommt.
Die Abkürzung "D" steht dabei für Directors (sinngemäß Unternehmensorgane).
Die Abkürzung "O" steht dabei für Officers (sinngemäß leitende Angestellte).