D&O (Directors & Officers)

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe juristischer Personen wird in Deutschland auch als D&O-Versicherung bezeichnet, wobei diese Bezeichnung aus dem Amerikanischen kommt.

Die Abkürzung "D" steht dabei für Directors (sinngemäß Unternehmensorgane).

Die Abkürzung "O" steht dabei für Officers (sinngemäß leitende Angestellte).

 

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