Eigenschaden-Deckung

Generell ist in der Haftpflichtversicherung nur die Schädigung eines Dritten versichert.

Über den Eigenschadenbaustein, den manche Versicherer anbieten, können jedoch eigene Schäden in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

Im Fall der Berater-Haftpflichtversicherung von KuV24-berater sind nachstehende Eigenschäden mitversichert:

  • Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvereinbarungen
  • Verlust von eigenen schriftlichen Dokumenten zur Auftragserledigung
  • Reputationsschäden
  • Rücktritt des Auftraggebers/Return of Project Costs (Projektstorno)
  • Vertrauensschäden, verursacht durch ein vorsätzliches Vermögensdelikt durch Angestellte oder freie Mitarbeiter (z.B. Betrug, Unterschlagung, Untreue, etc...)
  • Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website durch Dritte
  • Ansprüche auf Zahlung von Honorar- oder Werklohnforderungen
  • Kosten strafrechtlicher Verteidigung

 

Siehe auch

RPC-Deckung

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