Kostenklausel

Im Versicherungsfall ist die Leistung des Versicherers auf die vereinbarte
Versicherungssumme oder Entschädigungsgrenze bedingungsgemäß beschränkt. Kosten oder
anderweitige Aufwendungen werden hierauf nicht angerechnet.

Kosten auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers sind beispielsweise:

  • Anwaltskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Zeugenkosten
  • Gerichtskosten
  • Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles
  • Schadenermittlungskosten
  • Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen

Einschränkung: soweit Ansprüche vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, werden die dadurch entstehenden Kosten jedoch auf die vereinbarte Versicherungssumme oder
Entschädigungsgrenze angerechnet.

 

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