Passiver Rechtsschutz (Abwehrfunktion)?

Aufgabe des passiven Rechtsschutzes ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen durch die Versicherungsgesellschaft.

Unter passivem Rechtsschutz im Rahmen der Berater-Haftpflicht versteht man, dass der Versicherer für den Unternehmensberater oder Consultant auch einen Rechtsstreit führt, wenn z.B. Schadenersatzansprüche gegen ihn gestellt werden.

Dabei übernimmt der Versicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten. Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass dem Berater ein Verschulden trifft, begleicht der Versicherer darüber hinaus auch den Vermögensschaden im versicherten Umfang.

Der passive Rechtsschutz ist generell bei jeder Berater-Haftpflichtversicherung integraler Bestandteil der Versicherungsleistung.


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