RPC-Deckung (Eigenschaden-Deckung)

Zusätzlich zum klassischen Berufs- und Berater-Haftpflichtrisiko kann bei manchen Haftpflichtversicherern auch das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen versichert werden, die durch den berechtigten Rücktritt des Auftraggebers entstehen können. Es handelt sich dabei um eine Art Projektstornoabsicherung.

Dieser Zusatzbaustein greift beispielsweise, wenn Ihr Auftraggeber nach einigen Verzögerungen und mehrfachen Nachbesserungen nicht mit der Beratungsleistung zufrieden ist und berechtigt vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall, übernimmt der Versicherer die Personal- und Sachkosten für eventuell bereits angefallene Aufwendungen.

Für den Zusatzbaustein Projektstorno gilt eine Höchstentschädigungssumme von € 100.000 bzw. € 250.000 sowie ein Selbstbehalt von 10% der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch der im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbehalt in Höhe von € 100.

Wichtig: Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Aufträge / Projekte, die nach Versicherungsbeginn abgeschlossen wurden. Rückwirkender Versicherungsschutz für bereits vor Vertragsbeginn unterzeichnete oder abgeschlossene Aufträge / Projekteverträge gewährt der Versicherer nicht.

 

Siehe auch

Eigenschaden-Deckung

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