Der RPC-Baustein (Return of Project Costs = Projektstornoabsicherung) versichert die vergeblichen Aufwendungen, die durch einen berechtigten Rücktritt des Auftraggebers im Rahmen der Berater- bzw. Consulthaftpflichtversicherung entstehen können.
Anhand folgender Rechtsnormen prüft die Versicherungsgesellschaft u.a. ob ein berechtigter Rücktritt vorliegt: