Rücktritt (berechtigt)

Der RPC-Baustein (Return of Project Costs = Projektstornoabsicherung) versichert die vergeblichen Aufwendungen, die durch einen berechtigten Rücktritt des Auftraggebers im Rahmen der Berater- bzw. Consulthaftpflichtversicherung entstehen können.

Anhand folgender Rechtsnormen prüft die Versicherungsgesellschaft u.a. ob ein berechtigter Rücktritt vorliegt:

  1. § 313 Abs.3 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage
  2. § 323 BGB - Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
  3. § 324 BGB - Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs.2
  4. § 326 Abs.5 BGB - Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht
  5. § 634 Nr. 3 BGB - Rechte des Bestellers bei Mängeln
 
 

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