Was ist ein fixer Selbstbehalt?

Im Schadenfall beteiligt der Versicherer den Versicherungsnehmer (Consultant oder Berater) an den entstehenden Schadenaufwendungen, um Bagatellschäden abzuwälzen und den Versicherten in die Mitverantwortung für die entstandenen Kosten zu nehmen. Dadurch können Versicherungsbeiträge dauerhaft günstiger kalkuliert werden.

Um das Kostenrisiko für den Unternehmensberater und Consulting-Experten überschaubar zu halten, sollte der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung genannt) im Schadensfall fest oder zumindest nach oben "gedeckelt" sein (z.B. 10% max. jedoch 5.000 €). Ansonsten könnte eine im ersten Moment niedrig erscheinende Selbstbeteiligung von 5 % bei einem Schaden von z.B. 1 Mio. € trotzdem bedrohliche Ersatzleistungen des Consultant-Experten nach sich ziehen.
Bei allen Versicherungslösungen für die Berater-Haftpflichtversicherung bei KuV24-berater entfällt der Selbstbehalt für Vermögens-, Sach- und Personenschäden komplett.


 

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