Habe ich auch nach der Kündigung meines Vertrags Versicherungsschutz (Nachmeldefrist)?

  • Ja, der Versicherungsschutz der Berater-Haftpflichtversicherung besteht ohne zeitliche Begrenzung auch nach Beendigung des Versicherungsvertrages (Nachmeldefrist). 
  • Allerdings muss die Tätigkeit, die zum Schaden geführt hat, vor Ablauf des Versicherungsvertrages erbracht worden sein.
  • Die unbegrenzte Nachmeldefrist hat die Aufgabe bei Beendigung einer Berater-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz zusätzlich zu gewähren. Schäden gelten dann bedingungsgemäß mitversichert, auch wenn erst nach Beendigung und Stornierung des Versicherungsvertrages der tatsächliche Schaden festgestellt und nachträglich gemeldet wird.

Die Ursache des Schadens muss jedoch während der Laufzeit der Berater-Haftpflicht eingetreten sein. Als Schadenszenarien sind Urheberrechtsverletzungen oder Beratungsfehler beispielsweise vorstellbar.

Die Nachmeldefrist ist nicht mit dem Begriff der Nachhaftung zu verwechseln. Bei der Nachhaftung gelten auch Schäden mitversichert, die erst nach Vertragsbeendigung eingetreten sind und dann gemeldet werden.

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