Wie sind Niederlassungen in der Beraterhaftpflicht im In- und Ausland versichert?

  • Alle Tochtergesellschaften, Niederlassungen bzw. Zweigstellen gelten ohne weitere Nennung mitversichert, sofern sich diese im Inland oder in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (UK) befinden.

  • Tochtergesellschaften, Niederlassungen bzw. Zweigstellen außerhalb den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR/UK) gelten ebenfalls als mitversichert, sofern diese im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind.
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