Ja, für bestimmte Versicherungsschäden die Sie selbst erleiden können erhalten Sie ein Entschädigungsleistung im Rahmen der Berater-Haftpflichtversicherung.
Diese Leistungserweiterungen werten den Versicherungsschutz gegenüber anderen Versicherungskonzepten am Markt deutlich auf. Sinn einer integrierten Eigenschadenversicherung ist die Reduzierung des unternehmerischen Risikos und der Ausgleich des selbst erlittenen finanziellen Schadens. Die Haftpflichtversicherung schließt solche Umstände üblicherweise aus.
Dies trifft für folgende beitragsfrei mitversicherte Eigenschäden zu:
Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen
Kosten strafrechtlicher Verteidigung
Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website durch Dritte
Vertrauensschäden, verursacht durch ein vorsätzliches Vermögensdelikt durch Angestellte oder freie Mitarbeiter (z.B. Betrug, Unterschlagung, Untreue, etc.)
Honorarersatz nach berechtigter außerordentlicher Kündigung des Auftraggebers
Projektkostenersatz nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers
Reputationsschäden