...und viele weitere Berufe.
Einige beratende Berufe wie z.B. Rechtanwälte, Steuerberater oder auch Immoblienmakler, müssen, um Ihre Tätigkeit ausführen zu dürfen, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Auch wenn für Sie eine solche Pflicht nicht besteht, ist eine Berufshaftpflicht für alle beratende Berufe sinnvoll. Vor allem, wenn für Schadenersatzansprüche oder Rechtsstreitigkeiten keine ausreichenden finanziellen Rücklagen vorhanden sind. Über unsere Berater-Haftpflicht können sich alle Freiberufler, Selbständige, Unternehmen und Agenturen aus der gesamten Betratungsbranche absichern, unabhängig von Ihrer Fachrichtung, Gesellschaftsform oder Größe Ihres Unternehmens.
Die KuV24-Berater-Haftpflichtversicherung bietet einen umfassenden und optimalen Versicherungsschutz in folgenden Bereichen:
Wichtig: im Rahmen der online-Beantragung gilt die offene Deckung, d.h. alle branchentypischen Tätigkeiten der Unternehmens- und Consulting-Branche gelten ohne weitere Nennung mitversichert (es sei denn in den Versicherungsbedingungen sind bestimmte Ausschlüsse explizit aufgeführt).
Damit müssen Sie sich bei der Beantragung nicht auf bestimmte Fachgebiete festlegen. Spätere Änderungen in Ihrem Tätigkeitsgebiet müssen Sie dem Versicherer ebenfalls nicht mitteilen.
Zum Online Rechner...und viele weitere Berufe.
Ihre Berufsbezeichnung ist nicht aufgeführt, Sie sind aber der Meinung, dass es in die Consulting-Branche fällt?
Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an, und wir teilen Ihnen mit, ob Sie sich über die Berater-Haftpflicht von KuV24-berater versichern können.