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- Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
- Bei begründetem Anspruch, Zahlung des Schadens (bis zur vereinbarten Deckungssumme abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung).
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, d.h. der Versicherer führt für den Unternehmensberater-Experten einen haftungsrelevanten Rechtsstreit und übernimmt anfallende Verfahrenskosten (sog. passiver Rechtsschutz).
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