Was ist eine Berater- oder Consult-Haftpflichtversicherung?

Weil es am Versicherungsmarkt noch keine einheitliche Definition des Versicherungsumfangs für den Begriff Consult- oder Berater-Haftpflichtversicherung gibt, ist es besonders wichtig, den gebotenen Versicherungsumfang genau zu analysieren.

Generell sollte die Berater- oder Consult-Haftpflichtversicherung speziell auf die Risikosituation in der Unternehmensberater-Branche zugeschnitten sein. In der Praxis wird dem Berater-Experten jedoch oft nur eine Bürohaftpflichtversicherung fälschlich als "Berater-oder Berufs-Haftpflicht" deklariert angeboten.

Die Bürohaftpflichtversicherung deckt jedoch nur das Betriebsstättenrisiko eines kaufmännischen Betriebes ab und ist deshalb keinesfalls geeignet, das berufsspezifische Risiko des Consultant abzusichern.

Die Berater- oder Consult-Haftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung für Berater. Dabei sollte diese folgende Versicherungskomponenten im Rahmen der Versicherungsbedingungen beinhalten:

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Eigenschadenversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Projektstornoversicherung - Rücktritt des Auftraggebers
  • Mergers & Acquisitions-Versicherung (M&A)
  • D&O-Versicherung für bestellte Interim Manager in Organfunktion
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